Posts mit dem Label Naturschutz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Naturschutz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 7. Oktober 2013

Bat caves: Expedition Fledermaus - Teil 1

Zu des Gruftis Lieblingsgetier zählt ja bekanntlich die Fledermaus.
Auch mich faszinieren die Tierchen schon seit meiner Kindheit, habe ich doch das Glück, am Rande des Naturparks Siebengebirge zu leben mit einem der bedeutendsten Microchiroptera-Überwinterungsquartiere im südlichen NRW bzw. nördlichen Rheinland-Pfalz.

Die nachtaktiven Flattermänner und -weiber gehören leider zu den stark bedrohten Tierarten. Von den ca. 900 weltweit bekannten Fledermausarten können aktuell wohl 25 in Deutschland nachgewiesen werden, einige sind bereits ausgestorben, einige vom Aussterben bedroht.  Zwar soll sich der heimische Bestand seit den 70er Jahren (nach dem Verbot des Pflanzenschutzmittels DDT) wieder deutlich erholt haben, die intensive Land- und Forstwirtschaft, der Abriß alter Gebäude und insbesondere die moderne Bauweise mit hermetischer Isolierung und der damit einhergehende Verlust ihrer Schlafquartiere schränken die Lebensräume der fliegenden Säuger immer weiter ein. Auch in unserem Dorf mussten alte Streuobstwiesen Reihenhäusern mit Handtuchgärten und dicht an dicht errichteten Einfamilienklötzen weichen. Umflatterten früher noch ganze Fledermausschwärme die Kirchturmspitze, kann man heute froh sein, wenn man noch ein einziges Fledertier zu Gesicht bekommt - so mein subjektiver Eindruck jedenfalls.


Daher freute es mich besonders, als sich die Hinweise verdichteten, daß ein paar Fledermuttis unser Haus - genauer gesagt einen Rolladenkasten - als Wochenstube und Kindergarten für ihre Jungen auserkoren haben. Auch auf unserem Dachboden scheinen nicht nur Vögel und Hornissen Unterschlupf zu suchen, die nächtlichen Aktivitäten deuten auf Fledermäuse hin, zumal unser Dachboden ein Luxushotel erster Güte für die Tierchen sein müsste. Unser Haus ist nämlich ca. 250 Jahre alt und der Dachboden - bis auf einen Anbau aus den 60er Jahren - im ursprünglichen Zustand: dunkel, grob behauene Holzbalken, gleichmäßige Temperaturen und viele Einflug- und Schlupflöcher. Auch die Jahres- bzw. Tageszeiten, zu denen wir dieses mysteriöse Gekraspel und Getrippel, Piepsen und Quieken - die Sozialrufe von Fledermäusen sind für Menschen hörbar, vor allem, wenn die Jungtiere nach ihren Mamas rufen - vom Dachboden bzw. im Rolladenkasten vernahmen, stimmen mit dem Fledermausjahr überein: 
Januar bis ca. März/April: Winterschlaf
Frühjahr: Eisprung, Befruchtung der Eizelle nach im Herbst erfolgter Paarung. Die Weibchen verlassen das Winterquartier und bilden Kolonien, die sog. Wochenstuben, um nach einer Tragzeit von 45 bis 70 Tagen gemeinsam ihre Jungen zu gebären und großzuziehen.
Juni/Juli: Geburt der Jungen
August/September: Nach fünf bis sechs Wochen sind die Babies von ihren Müttern entwöhnt und werden flügge. Die Wochenstubenverbände werden aufgelöst, die Paarungszeit beginnt und die Fledermäuse treffen in ihren Paarungsquartieren zusammen.
Oktober: Abwanderung in die Winterquartiere, Winterschlaf

Nun wollten wir einmal nachsehen, wo unsere geflügelten Sommergäste den Winter verbringen. Also machten wir uns auf zu den Ofenkaulen.



Der Ofenkaulberg liegt rechts der L331, die von Königswinter über die Margarethenhöhe nach Ittenbach führt. Der Name rührt von den Ofenkaulen (Kaule = Kuhle) her, ein weitverzweigtes Stollensystem, wo seit dem Mittelalter Trachyttuff abgebaut wurde. Bei Trachyttuff handelt es sich um ein weiches Gestein (=verfestigte Schlacken als Auswurfprodukte von Vulkanen. Das Siebengebirge stellt im Grunde die Ruine eines einzigen Aschekegels eines riesigen Vulkanes dar.) mit hervorragenden wärmespeichernden Eigenschaften, das zum Backofenbau verwendet wurde. Insbesondere im 19. Jahrhundert erreichte der Tuffabbau in den Ofenkaulen mit der Erfindung des "Königswinterer Ofens" (eine spezielle Form des Backofens) seinen Höhepunkt.  Relikte dieser Bergwerke, die sich über mehrere Ebenen auf angeblich 100.000 qm erstrecken, sind heute noch zu sehen. Besuchen kann man die Stollen und Schächte jedoch nicht. Etliche sind bereits eingestürzt, bei unbefugtem Eindringen besteht Lebensgefahr! Die Zugänge liegen verborgen und abseits der bekannten Wanderwege. Sie sind in den 80er Jahren zubetoniert oder mit schweren Platten und Toren (die jedoch von irgendwelchen Vandalen immer wieder gerne aufgebrochen werden) verrammelt worden. Nur für die Fledermäuse, die dort überwintern, sind Einflugschlitze angebracht. Einige davon haben wir uns am Sonntag angesehen.


Der sog. Aerostahlstollen oder Drachenmaul
Eingang Nr. 38 


Einflugschlitze für Fledermäuse


Mal hineingespäht und geknipst:




Wir folgten dem kleinen Pfad, der offensichtlich fleißig von Mountainbikefahrern genutzt wird, Richtung Norden, um in einer kleinen Schlucht Eingang Nr. 33 zu entdecken. Einige Treppenstufen führten hinab.

Eingang 33 von oben

Ein loser, von der Decke hängender Felsen, der aussah, als würde er bei dem kleinsten Windhauch herabstürzen, verdarb uns jedoch die Lust, uns diese Kaule näher anzuschauen.

Eingang 33 mit Fledermausschlitz

Weiter ging's zum kalten Heinrich, Eingang Nr. 31, der den offiziellen Namen Theodor Rings trägt. Im Volksmund nennt man ihn "Kalter Heinrich", weil aus den Stollen ein starker, eisiger Luftzug strömt, den man noch in einiger Entfernung vom Stolleneingang wahrnehmen kann. Auch hier befinden sich wieder Einflugschlitze für Fledertiere. Leider war es recht duster im Wald, so daß die Fotos allesamt ziemlich verwackelt sind. Wir waren aber bestimmt nicht das letzte Mal an den Ofenkaulen!



Weitere Links zu den Ofenkaulen: 

Fortsetzung folgt...

Donnerstag, 19. Juli 2012

Es gibt Tage...

Da wünschte ich mir, mir wären zusätzliche Mittelfinger gewachsen, um sie einem speziellen Nachbarn unter die Nase zu halten.
Mit allen anderen kommen wir eigentlich gut klar, nur der Typ hinter uns und seine Ex-Alte haben es sich zur Aufgabe gemacht, uns zu terrorisieren.
Mit Höflichkeit und sachlichen Argumenten kommt man bei diesen strunzdoofen Pappnasen, deren geistige Entwicklung nie über das Zwei-Wort-Stadium hinaugegangen ist, nicht weiter.
Die geringsten Regeln eines vernünftigen Miteinanders beherzigen die beiden nicht; gute Umgangsformen sind denen wahrscheinlich ohnehin fremd.
Abgesehen davon mischen sie sich in Dinge ein, die sie nichts angehen, und führen sich auf, als würde ihnen unser Dorf gehören und wir wären ihre Leibeigenen, die nach ihrer Pfeife zu tanzen hätten. Bislang bin ich diesem Pack immer mit Gelassenheit und Geduld begegnet, weil ich mich nicht auf deren Niveau herablassen wollte, aber vorgestern ist mir dann doch der Kragen geplatzt - vor allem deshalb, weil der Kerl letztes Mal meinen Sohn mit seiner Erpressertour angegangen hat.
Der She-Hulk, der ihm da plötzlich gegenüberstand, muß unseren dämlichen Nachbarn doch wohl eingeschüchtert haben, denn er ist einige Meter vor mir zurückgewichen, als ich lostobte. DAS hat er dann endlich verstanden!
Er drohte mir dann zwar damit, am nächsten Tag mit seinem Anwalt wiederzukommen, aber der Hinweis darauf, daß ich die Polizei rufen würde und er eine Anzeige am Hals hätte, sollte er sich jemals wieder auf meinem Grund und Boden sehen lassen, hat ihn dann schnell vertrieben.


Der Streitgrund: ein paar Äste von ein paar Büschen, die auf unserem Grundstück wachsen (im korrekten Abstand zur Grundstücksgrenze!) und wir jedoch regelmäßig kürzen, wachsen über den Zaun auf sein komplett zubetoniertes Grundstück (eigentlich mehr ein winziger Zwischenraum zwischen zwei Bauten, die ihm gehören, eine Art Terrasse und Müllabladeplatz), das ausschließlich als Hundeklo und zum Wäscheaufhängen benutzt wird.
Da wir mitten in einem Naturschutzgebiet leben und einige seltene Tiere in unserem Garten heimisch sind, dürfen wir zu dieser Jahreszeit die entsprechenden Bäume und Büsche nicht so radikal kürzen, wie's der Nachbar vielleicht gerne hätte. Hinweise auf die entsprechenden Passagen unseres Landesgesetzes werden von den Dummbratzen ignoriert und mit einem "Das stimmt ja gar nicht!" abgetan und Bitten, sich bis Oktober zu gedulden (ab dann ist der Rückschnitt nämlich wieder erlaubt), mit Drohungen erwidert.

Siehe dazu: "Wer jetzt noch Hecken oder Gebüsche zurückschneiden will, dem bleibt nicht mehr viel Zeit. Vom 1. März bis zum 30. September ist es laut Landschaftsgesetz in Nordrhein-Westfalen verboten, Hecken zu schneiden, zu roden oder gar ganz zu zerstören. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Pflanzenzuwachses bleiben von dieser Regelung unberührt. Der NABU fordert Gartenbesitzer jedoch auf, im Interesse der gefiederten Gartenbewohner auf einen Pflegeschnitt der Hecken in diesem Zeitraum zu verzichten.

Mit dem nahenden Frühling beginnen die Sträucher auszutreiben und sind damit besonders empfindlich. Zahlreiche Vögel, die in unseren Gärten leben, fangen jetzt schon mit dem Brutgeschäft an. Selbst bei einem schonenden Pflegeschnitt ist bereits ab März das Risiko groß, wieder bezogene Nester zu zerstören. Der NABU empfiehlt daher generell, Hecken nur im Herbst zu schneiden, um brütende Vögel und andere Heckenbewohner nicht zu stören.

Jedem, der Hecken jetzt noch schnell einen Pflegeschnitt verpassen will, rät der NABU darauf zu achten, Astquirle stehen zu lassen. Die Hecken treiben hier später neu aus und bieten an diesen Stellen dann eine gute Grundlage für den Nestbau. Gierlitz, Buchfink und Grasmücken bauen hier gerne ihre Nester. Damit Hecken auf Dauer nicht unten kahl werden, sollten sie trapezförmig geschnitten werden, d.h. unten breiter und nach oben hin schmaler werdend. Der starke Rückschnitt einer alten Hecke, die jahrelang nicht mehr geschnitten wurde und jetzt zu dicht und zu hoch geworden ist, sollte allerdings erst wieder im Herbst durchgeführt werden.

Wer sich jetzt also "naturkonform" verhält, der kann sich später im Jahr an zahlreichen Vogelkonzerten und einer reichhaltigen Tierwelt erfreuen. Die Beachtung dieses Gebots schont aber nicht nur die Natur, sondern unter Umständen auch den eigenen Geldbeutel - denn wer zwischen dem 1. März und dem 30. September Hecken oder Gebüsche zurückschneidet, rodet oder abbrennt, verstößt gegen §64 des Landschaftsgesetzes und kann mit einem Bußgeld bestraft werden."
Quelle: http://nrw.nabu.de/presse/news/hecken.htm

Was geht in den Köpfen solcher Leute vor, die ihre Mitmenschen nicht einfach in Ruhe lassen können? Wir mischen uns nicht in deren Angelegenheiten ein und möchten im Gegenzug von ihnen zufrieden gelassen werden.
Und wenn man kein Grün mag und sich an Bäumen, Buntspechten und Schmetterlingen stört, sollte man nicht in ein Naturschutzgebiet ziehen!
Ich begegne einem solchen Verhalten mit absoluter Verständnislosigkeit...